Preise.
Wann wird Krankengymnastik / Physiotherapie
von den gesetzlichenKrankenkassen gezahlt?
Wieviel Behandlungen werden von den
Krankenkassen gezahlt?
Gilt dies alles auch für Privatpatienten?
Zuzahlungen und Eigenanteil
Der Gesetzgeber hat 2013 die Praxisgebühr in der Arztpraxis abgeschafft.
Dies betrifft nicht die Zuzahlung in Massage- und Physiotherapiepraxen.
Die fällige Zahlung aufgrund einer Heilmittelverordnung ist keine
„Praxisgebühr“ sondern eine Zuzahlung und ist im Sozialgesetzbuch V
geregelt (§ 32 Abs. 2 i. V. m. § 61 Satz 3 SGB V).
Gesetzlich ist festgelegt, dass für Heilmittelverordnungen eine Zuzahlung in
Höhe von 10% des Rechnungsbetrages, sowie eine Rezeptgebühr in Höhe
von 10 Euro (pro Verordnung) geleisten müssen.
Dieser Betrag verbleibt nicht in der Praxis, sondern muss an die Krankenkassen abgeführt werden. Die Zuzahlung ist bei Antritt der Behandlung fällig.
Selbstverständlich erhalten Sie für diese Zahlung eine Quittung, die automatisch vom Computersystem erstellt wird.
Sollten Sie jedoch eine Befreiungskarte von Ihrer Krankenkasse besitzen, so ist diese
auch bei uns gültig.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit.
Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG) sowie bei Privatverordnungen
sind keine Zuzahlungen zu Leisten.